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Rechte & Pflichten beim Lausbefall

Die Leiter haben nach § 34 Abs. 6 IfSG eine Unterrichtungspflicht und müssen das zuständige Gesundheitsamt informieren.

Damit das Kind die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen kann, ist eine zeitnahe Behandlung des Kopflausbefalls notwendig. Die erfolgreiche Erstbehandlung muss gegenüber dem Kindergarten bzw. der Kindertagesstätte bestätigt werden. Im Gegensatz zu anderen Kopflausmitteln, die auf chemisch-synthetischen Wirkstoffen basieren und als Nervengift wirken, enthält das mosquito® med Läuse- Shampoo 10 ausschließlich physikalisch wirkende Inhaltsstoffe. Bei der Anwendung werden die Kopfläuse in allen Entwicklungsstadien mit einem feinen Ölfilm umhüllt, wodurch die Atmungsöffnungen verkleben und die Laus erstickt.

Wir haben Ihnen Dokumente für die Wiederzulassung nach Kopflausbefall in unserem Bereich für KiTas/Schulen hinterlegt.