Die Pedikulose (med. Läusebefall) ist gemäß Infektionsschutzgesetz keine meldepflichtige Erkrankung. Allerdings sind die Eltern verpflichtet, den Kopflausbefall der öffentlichen Einrichtung, die das Kind besucht, anzuzeigen. Die Leiter/innen haben nach § 34 Abs. 6 IfSG eine Unterrichtungspflicht und …